Privatpersonen
Wer Unterlagen für Rente, Erbe oder Familie in der Türkei oder in Deutschland verwenden muss.

Saubere Übertragung Ihrer amtlichen Dokumente, Urteile und Verträge zwischen zwei Sprachen und Orientierung bei Beglaubigung und Apostille.
Jede rechtliche Angelegenheit zwischen der Türkei und Deutschland erfordert irgendwann, dass ein Dokument in die andere Sprache übertragen wird. Ein einziger falscher Begriff kann zur Ablehnung eines Antrags oder zur Verzögerung eines Verfahrens führen.
Gemeinsam mit Yasemin Barut übertragen wir Ihre Dokumente im rechtlichen Zusammenhang, zeigen Ihnen, welche Unterlagen eine beeidigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung oder Apostille benötigen, und koordinieren diese Schritte für Sie.
Übertragung von Urteilen, Verträgen, Vollmachten und Behördenschreiben zwischen Deutsch und Türkisch.
Präzise Entsprechungen zwischen zwei Rechtssystemen, ohne Bedeutungsverlust.
Planung und Koordination, wenn Behörden eine beeidigte Übersetzung verlangen.
Klärung, ob notarielle Beglaubigung, konsularische Legalisation oder Apostille nötig ist.
Unterstützung bei Inhalt und Form von Vollmachten für die Verwendung in der Türkei.
Zweisprachige Beratung bei Schreiben an deutsche und türkische Behörden.
Wer Unterlagen für Rente, Erbe oder Familie in der Türkei oder in Deutschland verwenden muss.
Unternehmen, deren Verträge und Firmendokumente in beiden Ländern gelten müssen.
Wer ein deutsches Dokument bei einem türkischen Gericht oder umgekehrt vorlegen muss.
Haken Sie ab, was Sie bereits haben. Die Liste können Sie mit einem Klick per E-Mail senden, Fehlendes klären wir gemeinsam.
Je nach Verwendungsort bestimmen wir, welche Formvorschriften gelten.
Wir übertragen das Dokument im rechtlichen Zusammenhang zwischen beiden Sprachen.
Bei Bedarf koordinieren wir beeidigte Übersetzung, Notar und Apostille.
Das fertige Dokument erhalten Sie oder die zuständige Stelle einsatzbereit.
Meist braucht es eine Apostille und eine Übersetzung ins Türkische. Welche Schritte nötig sind, hängt von Art des Dokuments und der empfangenden Stelle ab.
Verlangt eine Behörde eine beeidigte Übersetzung, koordinieren wir diese über beeidigte Übersetzer. Wir sagen Ihnen vorab, welche Dokumente das erfordern.
Die Apostille bestätigt eine öffentliche Urkunde für die Verwendung in anderen Staaten des Haager Übereinkommens. Deutschland und die Türkei sind Vertragsstaaten.
Das hängt vom Umfang und von den Bestätigungsschritten ab. Nennen Sie uns Ihren Termin, dann planen wir entsprechend.
Ja. Auch ohne Verfahren oder Antrag unterstützen wir Sie bei Dokumenten und Korrespondenz.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Praxis können sich ändern; Ihre Situation prüfen wir im Erstgespräch.
Teilen Sie uns Dokument und Verwendungszweck mit; wir klären die nötigen Schritte und den Zeitrahmen.