Beschuldigte
Wer in der Türkei zur Vernehmung geladen ist oder gegen wen ermittelt wird.

Als Verteidiger und als Vertreter Geschädigter wahren wir Ihre Rechte in Ermittlungs- und Strafverfahren in der Türkei, von der ersten Vernehmung bis zur Revision.
Ein Ermittlungsverfahren in der Türkei oder eine Straftat, deren Opfer Sie dort geworden sind, ist aus Deutschland heraus besonders belastend. Fristen sind kurz, Entscheidungen fallen schnell, und der richtige Schritt zur richtigen Zeit ist entscheidend.
Im Ermittlungs- und Hauptverfahren stehen wir Ihnen als Verteidiger oder als Vertreter von Geschädigten zur Seite. Von der Beschwerde gegen Zwangsmaßnahmen bis zu Berufung und Revision verfolgen wir Ihre Akte genau und informieren Sie in Ihrer Sprache.
Begleitung bei Vernehmungen, Akteneinsicht und Vorbereitung der Verteidigung.
Verteidigung vor den Strafgerichten, einschließlich der Großen Strafkammer (ağır ceza).
Rechtsmittel gegen Festnahme, Gewahrsam, Durchsuchung und Beschlagnahme.
Beschwerde gegen Haftbefehle und Anträge auf Haftentlassung in jedem Stadium.
Vertretung von Opfern und Anzeigeerstattern in Anzeige- und Strafverfahren.
Vorbereitung von Berufung (istinaf) und Revision (temyiz) gegen Urteile.
Wer in der Türkei zur Vernehmung geladen ist oder gegen wen ermittelt wird.
Wer in der Türkei Opfer einer Straftat wurde und die Anzeige verfolgen möchte.
Familien, deren Angehörige in der Türkei festgenommen oder inhaftiert wurden.
Haken Sie ab, was Sie bereits haben. Die Liste können Sie mit einem Klick per E-Mail senden, Fehlendes klären wir gemeinsam.
Wir klären umgehend Verfahrensstand und Fristen und legen die ersten Schritte fest.
Mit Vollmacht prüfen wir die Akte und entwickeln gemeinsam die Verteidigungsstrategie.
Bei Vernehmungen, Hauptverhandlungen und Beschwerden vertreten wir Sie in der Türkei.
Wir prüfen Berufung und Revision und legen die Rechtsmittel ein.
Fristen können sehr kurz sein. Leiten Sie uns das Schreiben umgehend weiter, damit wir den Verfahrensstand und den nächsten Schritt klären.
In manchen Fällen ist eine Vernehmung im Ausland oder im Wege der Rechtshilfe möglich. Welcher Weg passt, hängt vom Stand des Verfahrens ab.
Ja. Mit Vollmacht prüfen wir Ihre Akte, vertreten Sie in den Terminen und informieren Sie regelmäßig.
Mit Vollmacht verfolgen wir Ihre Anzeige und wahren Ihre Rechte bei der Beweissicherung und der Beteiligung am Verfahren.
Ja. Es gilt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht; Ihre Informationen bleiben vertraulich.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Praxis können sich ändern; Ihre Situation prüfen wir im Erstgespräch.
Bei einer Zustellung oder in dringenden Fällen schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Vertraulichkeit ist selbstverständlich.