Anerkennung und Vollstreckbarkeit
Anerkennung deutscher Scheidungs- und sonstiger Urteile in der Türkei und Eintragung im Personenstandsregister.

Bei Scheidung, Unterhalt und Vermögensaufteilung stehen wir an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass deutsche Urteile in der Türkei schnell und richtig anerkannt werden.
Viele, die in Deutschland geschieden wurden, gehen davon aus, dass das Urteil in der Türkei automatisch gilt. Damit ein ausländisches Urteil im türkischen Personenstandsregister eingetragen wird, ist jedoch grundsätzlich ein Anerkennungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren (tanıma ve tenfiz) nötig.
Ein nicht anerkanntes Urteil kann bei einer neuen Ehe, im Erbfall oder bei Grundbuchvorgängen unerwartete Probleme verursachen. Neben der Anerkennung vertreten wir Sie auch in Scheidungs-, Unterhalts-, Güter- und Abstammungsverfahren vor türkischen Gerichten.
Beantworten Sie vier kurze Fragen und sehen Sie, wie Ihr Beschluss in der Türkei wirksam wird und welche Unterlagen nötig sind.
Sorgerecht und Unterhalt werden auf behördlichem Weg nicht eingetragen; korrigiert wird nur der Familienstand.
Allgemeine Orientierung; Ihr konkreter Beschluss und der ordre public werden gesondert geprüft.
Anerkennung deutscher Scheidungs- und sonstiger Urteile in der Türkei und Eintragung im Personenstandsregister.
Vertretung in einvernehmlichen und streitigen Scheidungen vor türkischen Gerichten.
Trennungs-, Kindes- und nachehelicher Unterhalt sowie Erhöhung oder Aufhebung.
Auseinandersetzung des in der Ehe erworbenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken in der Türkei.
Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft sowie Berichtigung der Abstammung.
Korrekte Eintragung von Scheidung und Familienstand im türkischen Register.
Wer ein deutsches Scheidungsurteil hat und es in der Türkei wirksam machen möchte.
Termin anfragenWer Scheidung, Unterhalt oder Vermögensfragen vor türkischen Gerichten klären möchte.
Termin anfragenFamilien, die bei Sorgerecht, Unterhalt oder Abstammung rechtliche Klarheit suchen.
Termin anfragenWir prüfen das deutsche Urteil und seine Rechtskraft und bestimmen den richtigen Weg.
Apostille, beeidigte Übersetzung und Vollmacht planen und erstellen wir gemeinsam.
Wir erheben die Klage beim zuständigen türkischen Gericht und nehmen die Termine für Sie wahr.
Das rechtskräftige Urteil lassen wir im Register eintragen und informieren Sie über das Ergebnis.
Haken Sie ab, was Sie bereits haben. Die Liste können Sie mit einem Klick per E-Mail senden, Fehlendes klären wir gemeinsam.
Damit ein ausländisches Urteil im türkischen Register eingetragen wird, ist grundsätzlich eine Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung nötig. In manchen Fällen ist auch eine Eintragung auf Verwaltungsweg möglich; welcher Weg passt, prüfen wir anhand Ihres Urteils.
In der Regel nicht. Das Verfahren kann mit Vollmacht geführt werden, die Sie in Deutschland beim Konsulat oder beim Notar mit Apostille erstellen lassen.
Die Anerkennung erstreckt die Rechtskraftwirkung des Urteils auf die Türkei; die Vollstreckbarerklärung ermöglicht die Vollstreckung dort. Für Unterhalts- oder Zahlungsansprüche kann sie erforderlich sein.
Je nach Güterstand und Erwerbszeitpunkt gelten unterschiedliche Regeln. Für Grundstücke in der Türkei bewerten wir die Lage anhand der Unterlagen.
Sie gelten im Register weiterhin als verheiratet; das kann bei neuer Ehe, Erbe und Grundbuch zu Problemen führen. Wir empfehlen daher eine zeitnahe Anerkennung.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Praxis können sich ändern; Ihre Situation prüfen wir im Erstgespräch.
Lassen Sie uns Ihr deutsches Urteil gemeinsam prüfen und die Schritte zur Anerkennung in der Türkei festlegen.