
Gründung und Aufenthalt
Begleitung für alle, die in Deutschland eine GmbH gründen, über eine Firmengründung einen Aufenthaltstitel anstreben oder Arbeitskräfte aus der Türkei beschäftigen möchten.

Deutschland ist für Gründer und Unternehmen aus der Türkei ein großer Markt. Ausländische Staatsangehörige können eine GmbH gründen, ohne zuvor nach Deutschland zu kommen, und darüber unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel beantragen.
Von der Wahl der Rechtsform über Notar und Handelsregister bis zum Businessplan für den Aufenthaltsantrag und der Beschäftigung von Arbeitskräften aus der Türkei planen und begleiten wir den Prozess. Bei Vorgängen nach deutschem Recht koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Notaren, Steuerberatern und Behörden.
Mindeststammkapital der GmbH
Mindestens vor der Anmeldung einzuzahlen
Längste Dauer der ersten Aufenthaltserlaubnis als Selbständiger
In welchen Schritten entsteht Ihre Gesellschaft?
Treffen Sie wenige Angaben; Notar, Bank, Register, Steuer und Aufenthalt erscheinen in der richtigen Reihenfolge auf dem Board.
Von der Gründung zum Wachstum.
Häufige Fragen, kurze Antworten.
Wir wollen über Deutschland nach Europa expandieren. Wo fangen wir an?
Zuerst klären wir Zielmarkt und Struktur: Zweigniederlassung oder eigene GmbH in Deutschland? Danach begleiten wir Gründung und Verträge, mit Erläuterungen auf Türkisch.
Ich möchte in Deutschland gründen und hier leben. Geht das?
Ja, aber die Gründung allein verschafft keinen Aufenthalt. Nach § 21 AufenthG werden Businessplan, Finanzierung und wirtschaftlicher Nutzen gemeinsam geprüft; Ihren Antrag bereiten wir darauf ausgerichtet vor.
Wir möchten Arbeitskräfte aus der Türkei beschäftigen. Was ist zu tun?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Das Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit und die Unterlagen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber planen und begleiten wir.
Stufe für Stufe.
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01
Strategiegespräch
Wir klären Ihr Ziel, die passende Rechtsform und Ihren Aufenthaltsplan.
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02
Vorbereitung
Gesellschafterstruktur, Verträge und Notartermin bereiten wir vor.
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03
Gründung und Eintragung
Wir koordinieren und begleiten Notar, Bank und Handelsregister.
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04
Aufenthalt und danach
Auch bei Aufenthaltsantrag, steuerlicher Erfassung und Personal stehen wir an Ihrer Seite.
Unterlagen für die erste Einschätzung
Haken Sie ab, was Sie bereits haben. Die Liste können Sie mit einem Klick per E-Mail senden, Fehlendes klären wir gemeinsam.
Häufige Fragen
Ja, ausländische Staatsangehörige und Geschäftsführer können ohne besondere Genehmigung eine GmbH gründen. Notarielle Schritte sind unter bestimmten Voraussetzungen auch per Vollmacht oder online möglich.
Nein. Für einen Aufenthalt über die Gründung werden unter anderem Businessplan, Finanzierung und wirtschaftliches Interesse geprüft. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend.
Das Gesetz sieht ein Mindeststammkapital vor, von dem bei Gründung ein Teil eingezahlt sein muss. Aktuelle Beträge und alternative Rechtsformen besprechen wir im Erstgespräch.
Für die Gründung sind Deutschkenntnisse keine Voraussetzung. Wir erklären Ablauf und Unterlagen auf Türkisch und koordinieren die deutsche Korrespondenz.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wir begleiten die Verfahren mit der Bundesagentur für Arbeit, die Auswahl der Arbeitskräfte und die Zustimmungsschritte.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Praxis können sich ändern; Ihre Situation prüfen wir im Erstgespräch.
Ihr Unternehmen in Deutschland, auf festem Grund.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben. Gemeinsam legen wir Rechtsform und Weg zum Aufenthalt fest.